Das Klonen echter Menschen bewegt sich in einem hochsensiblen rechtlichen Raum. Unternehmen müssen hier extrem präzise agieren, um existenzbedrohliche Klagen zu vermeiden.
DSGVO und das Recht am eigenen Bild
Da fotorealistische Abbilder echter Menschen auf biometrischen Daten basieren, greift die Datenschutz-Grundverordnung in voller Härte. Die Verarbeitung und das Training einer KI mit den Gesichtsdaten einer realen Person erfordern eine explizite, unmissverständliche und zweckgebundene Einwilligung. Die unberechtigte Nutzung von Prominenten-Gesichtern für Werbezwecke zieht empfindliche Schadensersatzforderungen nach sich.
Compliance unter dem EU AI Act
Seit dem vollständigen Inkrafttreten der strengen Regeln des europäischen AI Acts sind Unternehmen zudem verpflichtet, synthetisch erzeugte oder manipulierte Bilder, die wie echte Personen aussehen, unmissverständlich zu kennzeichnen. Verbraucher müssen auf den ersten Blick erkennen können, dass sie es mit einer KI-Version und nicht mit einem echten Foto zu tun haben.
Verträge der Zukunft: Das Lizenzieren der Identität
In der modernen Talent-Vermittlung etablieren sich völlig neue Vertragsmodelle. Es werden nicht mehr nur Arbeitsstunden bezahlt, sondern präzise definierte Nutzungsrechte für den digitalen Doppelgänger — in welchen Kontexten der Klon generiert werden darf, welche Produkte er auf keinen Fall bewerben darf, und was mit dem Datensatz nach Ablauf der Kampagne geschieht.